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   BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61   

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https://dejure.org/1961,934
BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61 (https://dejure.org/1961,934)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1961 - 4 StR 195/61 (https://dejure.org/1961,934)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1961 - 4 StR 195/61 (https://dejure.org/1961,934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 343
  • NJW 1962, 162
  • MDR 1962, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Damit sind die Voraussetzungen einer Vorlegung gegeben (BGHSt 13, 241, 243; 16, 343, 345).
  • BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62

    Strafbarkeitsregelung über das Anbieten von Mitteln zur Verhütung von

    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Immerhin kann den Entscheidungen BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343, die den durch § 41 a GewO geschaffenen Rechtszustand - wenn such unter anderem Gesichtspunkt - eigens behandeln, eine dem Vorlegungsbeschluß entgegengesetzte Rechtsauffassung entnommen werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 StGB).

    Daher pflichtet der Senat dem Bayerischen Obersten Landesgericht auch darin bei, daß ein nach § 41 a GewO tatbestandliches Feilbieten von Gummischutzmitteln, sei es offen oder verhüllt, zugleich ansteckungsverhütende Gegenstände im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB öffentlich ankündigt (so schon BGHSt 16, 343, 350 f).

  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Denn Handlungen, die sich nacheinander gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Menschen richten, können weder durch ihre Aufeinanderfolge, noch durch einen einheitlichen Plan oder Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßt werden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 347) [BGH 17.12.1961 - 4 StR 195/61].
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